AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines

1.1 Für alle Angebote, Geschäfte und Verträge zwischen dem Auftraggeber oder Mieter (nachfolgend „Kunde“ genannt) und der Firma Max Event Solutions / MES, Max Weißgerber, nachfolgend „MES“ genannt, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen bzw. Absprachen bedürfen der Schriftform.

1.2 Die Bedingungen von MES gelten bei Auftragsvergabe durch den Kunden oder bei Mietsachen mit Entgegennahme der Ware durch den Kunden als angenommen.

2 Angebot, Preis, Ausfall

2.1 Die Angebote von MES sind unverbindlich. Bei größeren Projekten, bei denen eine Planung bereits zur Angebotserstellung unumgänglich ist, behält sich MES vor, das Angebot pauschal in eigenem Ermessen zu bepreisen. Die Angebotskosten werden bei Auftragsannahme vom Gesamtbetrag abgezogen.

2.2 Mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens aber mit Ausführung der Lieferung bzw. Leistung wird der Vertrag für beide Seiten rechtsgültig.

2.3 Mietkosten belaufen sich auf Einsatztage.

2.4 Angegebene Tagessätze bei Dienstleistungen beziehen sich auf max. 10 Stunden täglich, eine Stunde Pause nicht eingerechnet.

2.4.1 Angefangene Extrastunden gehen auch ohne gesonderte Vereinbarung und automatisch zu Lasten des Kunden.

Erste Stunde: 15% des Tagessatzes
Zweite Stunde: 20% des Tagessatzes (Total plus 35%)
Dritte Stunde: 30% des Tagessatzes (Total puls 65%)
Mit Beginn der 4. Stunde wird ein 2. Tagessatz fällig.

2.5 Leerlauf- und Bereitschaftszeiten fließen in die Bruttostunden mit ein und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2.6 Wird ein Auftrag oder eine Miete durch den Kunden abgesagt, wird folgender Ausfall fällig:

Absagen bis 30 Kalendertage vor Erfüllungstermin = kostenfrei
29 – 20 Tage vor Termin = 35 % des Angebotspreises
19 – 10 Tage vor Termin = 65 % des Angebotspreises
Ab 9 Tagen ist der volle Angebotspreis als Ausfall fällig.

Diese Regelung gilt auch, wenn ein Auftrag bereits in diesen Fristen erteilt wird.

3 Anfahrt, Übernachtung, Spesen & Fahrten mit Fahrzeug

3.1 Die Angebote gelten, falls nicht anders vereinbart, ausschließlich Reise- und anderer Unkosten (Spesen) die im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung entstehen und ohne deren Erbringung eine Auftragserfüllung nicht möglich ist.

3.2 Ab 50km ausgehend vom Firmensitz / vorherigen Ausgangsort von MES werden bei Anreise mit eigenem Fahrzeug 0,38 EUR/km Fahrtkosten in Rechnung gestellt.

3.3 Fahrten vor Ort fließen in die Gesamtkilometerberechnung mit ein.

3.4 Bis 100km Anfahrt wird voller Einsatztag geleistet, bis 250km, max. 6 Stunden. Ab 8h Einsatzzeit wird an dem Tag keine längere Fahrt mehr durchgeführt, in diesem Fall eine Übernachtung bereitgestellt werden bzw. wird eine Übernachtung in Rechnung gestellt. Bei Anreisen plus Einsatzzeit zählt die Fahrt bereits als Arbeitszeit, zzgl. KM-Geld.

3.5 Bei mehrtägigen Einsätzen ab 100km Entfernung ist der Auftraggeber um Einzelzimmerunterbringung in mit Halbpension (alternativ Spesenberechnung) besorgt, alternativ werden Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Die Unterbringung erfolgt in Hotels mit mind. 3* (reguläre Business Hotels oder besser). Werden Unterbringung oder Verpflegung nicht in gewohntem Standard geboten, so behält sich MES vor, dies selbst zu organisieren, diese Kosten gehen zzgl. 25% Handling-Aufschlag an den Auftraggeber.

 4 Zahlungsbedingungen

4.1 Die Rechnungsstellung erfolgt zeitnah. Die Frist von 10 Tagen, oder eine individuell ausgehandelte Frist ist auf der Rechnung vermerkt.

4.2 Zeitpunkt der Zahlung ist der Zahlungseingang bei MES.

4.3 Bei Zahlungsverzug und einem damit verbundenem Mahnvorgang entstehen Mahnkosten, die bis zu 1% des Auftragsvolumens entsprechen können. MES behält sich das Recht vor die Mahnfristen und die Mahnkosten individuell festzusetzen. Verzug tritt, auch ohne weitere Erinnerung, unmittelbar nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ein.

5 Haftung bei Mietsachen

5.1 Der Kunde haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Personenschäden, Feuer- und Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn – auch ohne eigenes Verschulden -, seine Gäste oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Kunde.

5.2 Im Falle eines Totalschadens oder Abhandenkommens hat der Kunde ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob er persönlich den Schadensfall zu vertreten hat.

5.3 Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Kunde verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und MES zu benachrichtigen. Der Kunde hat während des kompletten Zeitraumes die Überwachung und Sicherung des Mietmaterials sicherzustellen.

5.4 Die Punkte 5.1 – 5.3 gelten auch, sollte eine oder mehrere Mietsachen von MES eigenhändig installiert und / oder betreut, bzw. in Produktionen eingebracht worden sein.

6 Sonstige Bestimmungen und anwendbares Recht

6.1 Der Vertrag unterliegt der Schriftform. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen berührt deren Gültigkeit im Übrigen nicht.

6.2 Kundendaten werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz für den Geschäftsbetrieb gespeichert und nicht an Dritte herausgegeben.

6.3 Angebote, Konzeptionen, Materialaufstellungen, technische Skizzen, Pläne und andere erarbeitete Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Die Weitergabe an Dritte wird nur mit schriftlichem Einverständnis gestattet, Verstöße können strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

6.4 Erfüllungsort ist der Firmensitz von MES, Max Weißgerber, Weißenburger Str. 1a in 45468 Mülheim an der Ruhr

6.5 Der Geltungsbereich des deutschen Rechts bleibt unberührt. Sollten einzelne Bestandteile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Gesetzesänderungen in Konflikt mit geltendem Recht stehen, verlieren andere Bestandteile der AGBs ihre Gültigkeit nicht. Der unwirksame Bestandteil ist sodann durch einen solchen zu ersetzen, der dem angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.